Textgröße

Info-Center

Stromgewinnung durch Sonnenlicht. Wie funktioniert diese Technik? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in unserem Info-Center.

image

Video: Montage einer Photovoltaikanlage

Im folgenden Video wird Ihnen die Montage einer Photovoltaikanlage demonstriert.
Dauer des Videos: 2 Minuten

Einspeisevergütung 2011

| Drucken |

einspeiseverguetung2011Die Vergütung erfolgt auch weiterhin anteilig. Das bedeutet, dass eine Solaranlage mit 50 kWpLeistung für die ersten 30 kWp mit 28,74 ct/kWh und für die verbleibenden 20 kWp mit 27,33 ct/kWh vergütet wird.

 

Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom (Cent/kWh)

Anlagentyp

ab 01. Januar 2011
Gebäudeanlagen unter 30 kW 28,74
Gebäudeanlagen ab 30 kW bis 100 kW
27,33
Gebäudeanlagen ab 100 kw bis 1 MW
25,86
Gebäudeanlagen größer als 1MW 21,56
Freiflächenanlagen 21,11
Freiflächenanlagen: vorbelastete Flächen
22,07

 

 

Vergütungssätze für selbst verbrauchten Solarstrom (Cent/kWh)


Der Vergütungssatz für denEigenverbrauch, auch Selbstverbrauch genannt, richtet sich nach derAnlagengröße und dem Anteil für den Verbrauch des selbst produzierten Solarstroms:

Anlagentyp

ab 01. Januar 2011
Anlagen bis 30 kW bis 30%: 12,36
ab 30%: 16,74
Anlagen 30 kW bis 100 kW
bis 30%: 10,95
ab 30%: 15,33
Anlagen ab 100 kW
bis 30%: 9,48
ab 30%: 13,86
ab 500 kW 0,00

Diese Staffelung macht einen hohen Selbstverbrauch des Solarstroms besonders attraktiv.Unabhängig von der Anlagengröße werden ab einem Eigenverbrauch von 30% zusätzlich 4,38 ct für jede selbst verbrauchte kWh vergütet.

Bonus für Eigenverbrauch

Der Bonus für den Eigenverbrauchberechnet sich zunächst aus dem Verzicht auf die Vergütung für die Einspeisungins Netz. Zusammen mit der Vergütung für Eigenverbrauch und der Einsparung fürden regular bezogenen Strom vom ergibt sich jedoch ein Plus. Bei einemBezugspreis von beispielsweise 21,00 ct/kWh ergibt sich für eine Anlage bis 30kWp folgende Rechnung für jede kWh:

bis 30% Eigenverbrauch - 28,74 + 12,36 + 21,00 =4,62 ct/kWh
ab 30% Eigenverbrauch - 28,74 + 16,74 + 21,00 =9,00 ct/kWh
- Vergütung für Einspeisung+ Vergütung für Eigenverbrauch + Eingesparter regulärer Strom = Bonus für Eigenverbrauch
   

Einspeisevergütung 2012

| Drucken |

einspeiseverguetung2011Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom (z.B. Solar- und Windstrom) durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Es trat erstmals am 1. August 2004 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff).

 

Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom (Cent/kWh)

Anlagentyp

ab 01. Januar 2012
Gebäudeanlagen unter 30 kW 24,43
Gebäudeanlagen ab 30 kW bis 100 kW
23,23
Gebäudeanlagen ab 100 kw bis 1 MW
21,98
Gebäudeanlagen größer als 1MW 18,33
Freiflächenanlagen 17,94
Freiflächenanlagen: vorbelastete Flächen
18,76

 

 

Solarstrom für den Eigenverbrauch

Die Neuregelung des EEG enthält eine Sonderregelung zum Eigenverbrauch von Solarstrom. Wer seinen Solarstrom nicht komplett einspeist, sondern im eigenen Haushalt verbraucht, spart nicht nur bei den Stromkosten, er erhält zusätzlich einen staatlichen Bonus. Bis zu einem Anteil von 30 Prozent am Eigenverbrauch gibt es nach der Neuregelung 12,36 Cent pro Kilowattstunde als Eigenverbrauchsbonus. Steigt der Anteil des Eigenverbrauchs auf über 30 Prozent, erhält der Betreiber für die zusätzlichen selbst verbrauchten Kilowattstunden sogar einen Bonus von 16,74 Cent. Werden die eingesparten Stromkosten mitgerechnet, liegt der Eigenverbrauchstarif damit um bis zu acht Cent pro Kilowattstunde höher als bei der Einspeisung.

Dies kann sich positiv auf die Rendite auswirken. Bei einem Anteil von 30 Prozent selbst verbrauchtem Solarstrom kann der Betreiber einer typischen 3-kW-Dachanlage die Rendite bei 20 Jahren Laufzeit im Vergleich zur Volleinspeisung um ein bis zwei Prozentpunkte auf über 9 Prozent erhöhen. Schafft es der Betreiber, den Anteil an selbst verbrauchtem Solarstrom auf 50 Prozent anzuheben, kann seine Rendite noch höher ausfallen. Über 50 Prozent Eigenverbrauch erfordern allerdings eine weit reichende Anpassung des Energieverbrauchs im Hauhalt an die Sonnenstunden durch entsprechende Steuerungstechnik bzw. die Installation eines Speichermediums.

Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch errechnet sich aus der für die jeweilige Anlage geltenden Vergütung für die Netzeinspeisung (s. Übersicht oben). Davon wird immer ein fester Betrag abgezogen:
Bonus für Eigenverbrauch = Vergütung für Eigenverbrauch plus eingesparter Strom minus Einspeisevergütung

Beispielrechnung bis 30 % Eigenverbrauch:

12,36 ct/kWh + 21,00 ct/kWh - 28,74 ct/kWh = 4,62 ct/kWh (Anreiz)

Der individuelle Vorteil hängt vom tatsächlichen Strompreis ab. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung.

   

Unternehmensfilm GelsenPV GmbH

| Drucken |

GelsenPV GmbH - Unternehmensfilm

   
Solarenergie

Sonnenenergie ist die energiereichste erneuerbare Energieform.

infocentersolar
Schon ein kleiner Teil der auf die Erde treffenden Lichtenergie würde ausreichen, den Weltenergiebedarf zu decken. Und das zum Nulltarif. Denn Sonnenlicht kostet nichts. Was Solarenergie besonders attraktiv macht, ist ihre Sauberkeit. Emissionen fallen praktisch nicht an. Gefährliche Strahlung ebenfalls nicht. Somit ist sie gut geeignet, der derzeitigen Klimaproblematik entgegenzuwirken.

Schon heute stehen weitgehend ausgereifte Technologien zur Verfügung, die eine effiziente Nutzung der Solarenergie erlauben. Fossile Energieträger werden zunehmend knapper und teurer. Gleichzeitig steigt die Nachfrage danach immer mehr. Es ist absehbar, dass dies tiefgreifende Folgen für alle haben wird – politisch, ökonomisch, ökologisch. Solarenergie kann eine vergleichsweise einfache Möglichkeit sein, dieser beunruhigenden Entwicklung entgegenzuwirken.
Förderung

EEG

Die seit dem 1. Januar 2009 in Kraft getretene Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), regelt die Einspeiservergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen und macht Solarstrom auch weiterhin zur krisensicheren Einnahmequelle.

Besitzer einer Solarstromanlage können somit weiterhin für 20 Jahre Einspeisevergütung rechnen. Dazu kommt die Förderung für das laufende Jahr der Inbetriebnahme der Anlage.

Neuregelung der Vergütung ab 2010

Die Bundesnetzagentur hat am 30.09. die von ihr ermittelten Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für das Jahr 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Vergleich zu den noch im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Anlagen wird die Vergütung je nach Art und Größe der Anlage um neun bzw. elf Prozent sinken.
Die Bundesnetzagentur ermittelt die Vergütungs- und Degressionssätze nach den Vorgaben des § 20 Abs. 2a und Abs. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Degressionssätze richten sich nach der Leistung der Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum von zwölf Monaten jeweils bis zum 30. September eines Jahres bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. "Der Schwellenwert von 1.500 MW, der eine erhöhte Degression und damit eine stärkere Absenkung der Vergütungssätze zur Folge hat, wurde mit einer gemeldeten installierten Leistung von ca. 2.340 MW deutlich überschritten", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen der Bundesnetzagentur seit dem 1. Januar 2009 Standort und Leistung ihrer Anlage melden. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2009 hat die Bundesnetzagentur dabei einen Zubau an Photovoltaikanlagenleistung von rund 1.471 MW verzeichnet. Da für die Ermittlung der Degressions- und Vergütungssätze die neu installierte Leistung von zwölf Monaten zu betrachten ist, hat die Bundesnetzagentur für die Monate Oktober bis Dezember 2008 die ihr übermittelten Angaben der Verteilernetzbetreiber herangezogen. Danach wurden im letzten Quartal 2008 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 869 MW neu in Betrieb genommen.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht, über die Vergütung für den eingespeisten Strom von „Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen und Lärmschutzwänden“(in Cent):
Jahr der
Inbetriebnahme
bis einschl. 30 kW
in ct/kWh
bis einschl. 100 kW
in ct /kWh
bis einschl. 1 MW
in ct /kWh
ab einer Leistung von über
1 MW
in ct /kWh
2010 39,14 37,23 35,23 29,37

KfW Förderprogramme

Solarstrom erzeugen

Mit dem Programm werden Photovoltaik-Anlagen mit Darlehen bis maximal 50.000 Euro gefördert. Mittel aus dem Programm stehen privaten und gemeinnützigen Antragstellern zur Verfügung. Anlagen mit einem Kreditbedarf von mehr als 50.000 Euro, die gewerblich betrieben werden, können im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert werden.
Weitere Infos: KfW.de

Förderübersicht für private Bauherren (Stand 1.4.2009)

Förderprogramm Für wen das Programm geeignet ist
Energieeffizient
Bauen
für alle, die ein KfW-Effizienzhaus oder ein Passivhaus bauen oder erwerben möchten.
Energieeffizient Sanieren für alle, die ihren Altbau so sanieren, dass fürs Heizen nur noch wenig Energie benötigt wird. Gefördert werden auch einzelne Maßnahmen (Heizung, Dämmung, Lüftung, Fenster), die den Energieverbrauch senken. Wer hierfür keinen Kredit benötigt, kann einen Zuschuss beantragen.
KfW-Wohneigentums-
programm
für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen wollen und selbst darin wohnen möchten.
Wohnraum Modernisieren für alle, die Haus oder Wohnung sanieren oder modernisieren möchten. Auch wer seine Wohnung und das Wohnumfeld altersgerecht gestalten möchte, findet hier das passende Förderangebot.
KfW-Programm Erneuerbare Energien

für alle, die mit Kraft der Sonne, mit Biomasse oder Tiefengeothermie Energie erzeugen möchten.

Solarlexikon

Sonnenergie von A bis Z.

infocenterlexikon
Mehr als 100 Begriffe aus der Welt der Sonnenenergie verständlich erklärt. In unserem digitalen Lexikon bleiben kaum Fragen offen.
FAQs

FAQs

faqs
Häufig gestellte Fragen unserer Kunden und die dazu passende Antwort.