Video: Montage einer Photovoltaikanlage
Im folgenden Video wird Ihnen die Montage einer Photovoltaikanlage demonstriert.
Dauer des Videos: 2 Minuten
Die Vergütung erfolgt auch weiterhin anteilig. Das bedeutet, dass eine Solaranlage mit 50 kWpLeistung für die ersten 30 kWp mit 28,74 ct/kWh und für die verbleibenden 20 kWp mit 27,33 ct/kWh vergütet wird.
Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom (Cent/kWh) |
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Anlagentyp |
ab 01. Januar 2011 |
| Gebäudeanlagen unter 30 kW | 28,74 |
| Gebäudeanlagen ab 30 kW bis 100 kW |
27,33 |
| Gebäudeanlagen ab 100 kw bis 1 MW |
25,86 |
| Gebäudeanlagen größer als 1MW | 21,56 |
| Freiflächenanlagen | 21,11 |
| Freiflächenanlagen: vorbelastete Flächen |
22,07 |
Vergütungssätze für selbst verbrauchten Solarstrom (Cent/kWh)Der Vergütungssatz für denEigenverbrauch, auch Selbstverbrauch genannt, richtet sich nach derAnlagengröße und dem Anteil für den Verbrauch des selbst produzierten Solarstroms: |
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Anlagentyp |
ab 01. Januar 2011 | |
| Anlagen bis 30 kW | bis 30%: 12,36 ab 30%: 16,74 |
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| Anlagen 30 kW bis 100 kW |
bis 30%: 10,95 ab 30%: 15,33 |
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| Anlagen ab 100 kW |
bis 30%: 9,48 ab 30%: 13,86 |
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| ab 500 kW | 0,00 | |
| Diese Staffelung macht einen hohen Selbstverbrauch des Solarstroms besonders attraktiv.Unabhängig von der Anlagengröße werden ab einem Eigenverbrauch von 30% zusätzlich 4,38 ct für jede selbst verbrauchte kWh vergütet. |
Der Bonus für den Eigenverbrauchberechnet sich zunächst aus dem Verzicht auf die Vergütung für die Einspeisungins Netz. Zusammen mit der Vergütung für Eigenverbrauch und der Einsparung fürden regular bezogenen Strom vom ergibt sich jedoch ein Plus. Bei einemBezugspreis von beispielsweise 21,00 ct/kWh ergibt sich für eine Anlage bis 30kWp folgende Rechnung für jede kWh:
| bis 30% Eigenverbrauch | - 28,74 + 12,36 + 21,00 =4,62 ct/kWh |
| ab 30% Eigenverbrauch | - 28,74 + 16,74 + 21,00 =9,00 ct/kWh |
| - Vergütung für Einspeisung+ Vergütung für Eigenverbrauch + Eingesparter regulärer Strom = Bonus für Eigenverbrauch | |
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom (z.B. Solar- und Windstrom) durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Es trat erstmals am 1. August 2004 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff).
Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom (Cent/kWh) |
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Anlagentyp |
ab 01. Januar 2012 |
| Gebäudeanlagen unter 30 kW | 24,43 |
| Gebäudeanlagen ab 30 kW bis 100 kW |
23,23 |
| Gebäudeanlagen ab 100 kw bis 1 MW |
21,98 |
| Gebäudeanlagen größer als 1MW | 18,33 |
| Freiflächenanlagen | 17,94 |
| Freiflächenanlagen: vorbelastete Flächen |
18,76 |
Die Neuregelung des EEG enthält eine Sonderregelung zum Eigenverbrauch von Solarstrom. Wer seinen Solarstrom nicht komplett einspeist, sondern im eigenen Haushalt verbraucht, spart nicht nur bei den Stromkosten, er erhält zusätzlich einen staatlichen Bonus. Bis zu einem Anteil von 30 Prozent am Eigenverbrauch gibt es nach der Neuregelung 12,36 Cent pro Kilowattstunde als Eigenverbrauchsbonus. Steigt der Anteil des Eigenverbrauchs auf über 30 Prozent, erhält der Betreiber für die zusätzlichen selbst verbrauchten Kilowattstunden sogar einen Bonus von 16,74 Cent. Werden die eingesparten Stromkosten mitgerechnet, liegt der Eigenverbrauchstarif damit um bis zu acht Cent pro Kilowattstunde höher als bei der Einspeisung.
Dies kann sich positiv auf die Rendite auswirken. Bei einem Anteil von 30 Prozent selbst verbrauchtem Solarstrom kann der Betreiber einer typischen 3-kW-Dachanlage die Rendite bei 20 Jahren Laufzeit im Vergleich zur Volleinspeisung um ein bis zwei Prozentpunkte auf über 9 Prozent erhöhen. Schafft es der Betreiber, den Anteil an selbst verbrauchtem Solarstrom auf 50 Prozent anzuheben, kann seine Rendite noch höher ausfallen. Über 50 Prozent Eigenverbrauch erfordern allerdings eine weit reichende Anpassung des Energieverbrauchs im Hauhalt an die Sonnenstunden durch entsprechende Steuerungstechnik bzw. die Installation eines Speichermediums.
Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch errechnet sich aus der für die jeweilige Anlage geltenden Vergütung für die Netzeinspeisung (s. Übersicht oben). Davon wird immer ein fester Betrag abgezogen:
Bonus für Eigenverbrauch = Vergütung für Eigenverbrauch plus eingesparter Strom minus Einspeisevergütung
Beispielrechnung bis 30 % Eigenverbrauch:
12,36 ct/kWh + 21,00 ct/kWh - 28,74 ct/kWh = 4,62 ct/kWh (Anreiz)
Der individuelle Vorteil hängt vom tatsächlichen Strompreis ab. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung.

| Jahr der Inbetriebnahme |
bis einschl. 30 kW in ct/kWh |
bis einschl. 100 kW in ct /kWh |
bis einschl. 1 MW in ct /kWh |
ab einer Leistung von über 1 MW in ct /kWh |
| 2010 | 39,14 | 37,23 | 35,23 | 29,37 |
| Förderprogramm | Für wen das Programm geeignet ist |
|---|---|
| Energieeffizient Bauen |
für alle, die ein KfW-Effizienzhaus oder ein Passivhaus bauen oder erwerben möchten. |
| Energieeffizient Sanieren | für alle, die ihren Altbau so sanieren, dass fürs Heizen nur noch wenig Energie benötigt wird. Gefördert werden auch einzelne Maßnahmen (Heizung, Dämmung, Lüftung, Fenster), die den Energieverbrauch senken. Wer hierfür keinen Kredit benötigt, kann einen Zuschuss beantragen. |
| KfW-Wohneigentums- programm |
für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen wollen und selbst darin wohnen möchten. |
| Wohnraum Modernisieren | für alle, die Haus oder Wohnung sanieren oder modernisieren möchten. Auch wer seine Wohnung und das Wohnumfeld altersgerecht gestalten möchte, findet hier das passende Förderangebot. |
| KfW-Programm Erneuerbare Energien |
für alle, die mit Kraft der Sonne, mit Biomasse oder Tiefengeothermie Energie erzeugen möchten. |