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Förderung

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EEG

Die seit dem 1. Januar 2009 in Kraft getretene Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), regelt die Einspeiservergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen und macht Solarstrom auch weiterhin zur krisensicheren Einnahmequelle.

Besitzer einer Solarstromanlage können somit weiterhin für 20 Jahre Einspeisevergütung rechnen. Dazu kommt die Förderung für das laufende Jahr der Inbetriebnahme der Anlage.

Neuregelung der Vergütung ab 2010

Die Bundesnetzagentur hat am 30.09. die von ihr ermittelten Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für das Jahr 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Vergleich zu den noch im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Anlagen wird die Vergütung je nach Art und Größe der Anlage um neun bzw. elf Prozent sinken.
Die Bundesnetzagentur ermittelt die Vergütungs- und Degressionssätze nach den Vorgaben des § 20 Abs. 2a und Abs. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Degressionssätze richten sich nach der Leistung der Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum von zwölf Monaten jeweils bis zum 30. September eines Jahres bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. "Der Schwellenwert von 1.500 MW, der eine erhöhte Degression und damit eine stärkere Absenkung der Vergütungssätze zur Folge hat, wurde mit einer gemeldeten installierten Leistung von ca. 2.340 MW deutlich überschritten", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen der Bundesnetzagentur seit dem 1. Januar 2009 Standort und Leistung ihrer Anlage melden. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2009 hat die Bundesnetzagentur dabei einen Zubau an Photovoltaikanlagenleistung von rund 1.471 MW verzeichnet. Da für die Ermittlung der Degressions- und Vergütungssätze die neu installierte Leistung von zwölf Monaten zu betrachten ist, hat die Bundesnetzagentur für die Monate Oktober bis Dezember 2008 die ihr übermittelten Angaben der Verteilernetzbetreiber herangezogen. Danach wurden im letzten Quartal 2008 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 869 MW neu in Betrieb genommen.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht, über die Vergütung für den eingespeisten Strom von „Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen und Lärmschutzwänden“(in Cent):
Jahr der
Inbetriebnahme
bis einschl. 30 kW
in ct/kWh
bis einschl. 100 kW
in ct /kWh
bis einschl. 1 MW
in ct /kWh
ab einer Leistung von über
1 MW
in ct /kWh
2010 39,14 37,23 35,23 29,37

KfW Förderprogramme

Solarstrom erzeugen

Mit dem Programm werden Photovoltaik-Anlagen mit Darlehen bis maximal 50.000 Euro gefördert. Mittel aus dem Programm stehen privaten und gemeinnützigen Antragstellern zur Verfügung. Anlagen mit einem Kreditbedarf von mehr als 50.000 Euro, die gewerblich betrieben werden, können im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert werden.
Weitere Infos: KfW.de

Förderübersicht für private Bauherren (Stand 1.4.2009)

Förderprogramm Für wen das Programm geeignet ist
Energieeffizient
Bauen
für alle, die ein KfW-Effizienzhaus oder ein Passivhaus bauen oder erwerben möchten.
Energieeffizient Sanieren für alle, die ihren Altbau so sanieren, dass fürs Heizen nur noch wenig Energie benötigt wird. Gefördert werden auch einzelne Maßnahmen (Heizung, Dämmung, Lüftung, Fenster), die den Energieverbrauch senken. Wer hierfür keinen Kredit benötigt, kann einen Zuschuss beantragen.
KfW-Wohneigentums-
programm
für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen wollen und selbst darin wohnen möchten.
Wohnraum Modernisieren für alle, die Haus oder Wohnung sanieren oder modernisieren möchten. Auch wer seine Wohnung und das Wohnumfeld altersgerecht gestalten möchte, findet hier das passende Förderangebot.
KfW-Programm Erneuerbare Energien

für alle, die mit Kraft der Sonne, mit Biomasse oder Tiefengeothermie Energie erzeugen möchten.

Zugang Großhandel