§ 1
Geltung
1. Unsere Lieferungen, Leistungen, Dienstleistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend auch Käufer genannt) über die von uns angebotenen Dienstleistungen und Waren schließen.
2. Unser Personal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
§ 2
Angebot und Vertragsabschluss
1. In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
2. Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.
§ 3
Preise und Zahlung
1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Abholung ab unserem Lager, einschließlich ggf. anfallender Verpackung.
3. Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Servicemitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.
4. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
5. Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 4
Lieferung und Lieferzeit
1. Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Dienstleistungen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von ca. 4 Wochen zu erfolgen.
2. Sollten wir einen vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht einhalten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall 2 Wochen unterschreiten darf.
§ 5
Versand
1. Die Auslieferung von Waren erfolgt in unserem Lager. Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist.
2. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen, sie schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein.
§ 6
Gewährleistung
1. Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
2.Für Schadenersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche bezüglich der von uns erbrachten Dienstleistung gelten jedoch die besonderen Bestimmungen des § 7.
§ 7
Haftung auf Schadenersatz
1. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ablieferung bzw. Abholung der Ware anzeigt.
2. Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8
Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
2. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware - wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
3. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
Gelsenkirchen, März 2009