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Ab 01.01.2012: Kundeneigene Zähler sind unzulässig

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einspeisezaehler

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass ab dem 01.01.2012 keine kundeneigenen Einspeisezähler, die nicht von einem dritten Messstellenbetreiber betrieben werden, mehr eingebaut werden dürfen.

Der Anlagenbetreiber hat ab diesem Zeitpunkt nur noch die Wahl, ob er den zuständigen Netzbetreiber, oder einen fachkundigen Dritten als Messstellenbetreiber nimmt.
Und zwar betrifft dies sämtliche Anlagen, die unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fallen, auch solche der Kraft-Wärme-Kopplung, sofern sie nach dem EEG vergütet werden.